Die Provision ist einer der größten Posten beim Immobiliengeschäft — und einer der am meisten missverstandenen. Hier die wichtigsten Regeln für Österreich, klar und ohne Kleingedrucktes.
Beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie zahlen in Österreich üblicherweise beide Seiten Provision — Käufer und Verkäufer. Die Höchstsätze sind in der Immobilienmaklerverordnung (IMV) geregelt. Bei einem Kaufpreis ab rund 48.500 € liegt die übliche Obergrenze bei 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt je Seite; bei niedrigeren Kaufpreisen sind gestaffelt höhere Sätze zulässig. Die tatsächliche Provision ist Verhandlungssache und muss vorab schriftlich vereinbart werden.
Seit dem Bestellerprinzip (in Kraft seit 1. Juli 2023) gilt bei der Vermietung von Wohnungen: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. In der Praxis heißt das — wenn der Vermieter den Makler mit der Vermietung beauftragt, trägt er die Provision. Mietinteressenten zahlen in diesen Fällen in der Regel keine Maklerprovision mehr. Ausnahmen sind eng begrenzt und an klare Voraussetzungen geknüpft.
Die Maklerprovision ist grundsätzlich erfolgsabhängig: Sie entsteht erst, wenn durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein Geschäft (Kauf-/Mietvertrag) zustande kommt. Kein Abschluss, keine Provision. Reine „Anfrage-" oder „Vorab-Gebühren" sind unüblich und ein Warnsignal.
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